Inklusion

… ist ein Menschenrecht

Wir verstehen Inklusion als die uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft und gleichzeitige wertschätzende Anerkennung ihrer Individualität.

Menschen mit Behinderung müssen sich nicht mehr anpassen und integrieren. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Die Umwelt schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt darin leben können, egal wie unterschiedlich sie sind.

Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen um Inklusion schrittweise in der Gesellschaft umzusetzen.

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