Einstellungen

Skalierung (100%):

Standard-+

Erscheinungsbild:

FarbigGraustufen
 

Kritik an der Landesregierung

Pressemitteilung

Die beste Zukunft für jedes Kind ist nicht ein modernisiertes Förderschulsystem sondern die konsequente Umsetzung der inklusiven Bildung

Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf die bestmögliche Bildung und ein, ihren persönlichen Kompetenzen und Bedarfen entsprechendes Bildungsangebot in der Gemeinschaft ihrer wohnortnahen Schule.

Die vom Ministerrat am vergangenen Dienstag verabschiedete  neue saarländische Förderschulverordnung erntet harsche Kritik seitens des Vereins Miteinander Leben Lernen: Statt den Ausbau inklusiver Bildung voranzutreiben, droht das Land, weiterhin wertvolle Ressourcen in ein Doppelsystem zu investieren, das nachweislich teurer ist als ein echtes inklusives Schulsystem und damit die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu ignorieren.

„Es ist verständlich, dass Eltern, die für ihre behinderten Kinder das Beste wollen, sich unter den derzeitigen Bedingungen in den Regelschulen für Förderschulen aussprechen. Dafür haben wir vollstes Verständnis“ so Manuela Spies, Vorsitzende des MLL. Dass auch in den Förderschulen, das Recht auf Bildung umgesetzt werden muss, sollte selbstverständlich sein, so Spies weiter. Trotzdem bewertet MLL den Entwurf zu der neuen Förderschulverordnung für das völlig falsche Signal einer Landesregierung, die sich den Ausbau der inklusiven Bildung auf die Fahnen geschrieben hatte.

Dieses Vorhaben widerspreche nicht nur in eklatanter Weise den Vorgaben der UN-BRK, die seit 2009 auch im Saarland geltendes Recht ist. Sie stehe auch im Widerspruch zu dem von der Landesregierung 2022 in ihrer Regierungserklärung gegebenen Versprechen, „Schluss mit Ausgrenzung und Exklusion“ zu machen und inklusive Bildung umfassend voranzutreiben.

Die Landesregierung lege mit dieser Verordnung den Grundstein für Rückschritte und Verwässerung in der inklusiven Bildung und den weiteren Ausbau der Förderschulen. Die UN-BRK verbietet Rückschritte. Dies bestätigte erst kürzlich - anlässlich der Fachtagung zur Inklusionsverordnung - auch der Vertreter der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Sören Zimmermann.

Die mit dieser Förderschulverordnung angestrebten „Verbesserungen“: höhere Bildungsabschlüsse, bessere Berufsorientierung – und Berufsvorbereitung etc. könnten längst Realität sein, und dies im inklusiven Schulsystem, hätte die SPD-Landesregierung die konsequente Umsetzung  ihrer eigenen Inklusionsgesetzgebung aus dem Jahre 2014 ernstgenommen.

MLL befürchtet durch dieses Vorhaben einen weiteren Ausbau oder gar die Zementierung der teuren Doppelstrukturen von Regel- und Förderschulen, solange klare Kriterien und die verbindliche Verpflichtung zur Umschulung in die Regelschulen nicht definiert sind.

Es fehle das klare Bekenntnis zur UN-BRK und dem Vorrang der inklusiven Bildung. Danach sind Förderschulen als zeitlich befristetes Angebot zu sehen, das aber sukzessive mit dem Ausbau der inklusiven Bildung zurückgefahren werden muss. „Wir fordern die schrittweise Überwindung des getrennten Förderschulsystems und den konsequenten, zielgenauen und engagierten Aufbau eines vollständig inklusiven Regelschulsystems.“ So die Vorsitzende weiter. Vergleichbare Bundesländer wie Bremen machen es seit Jahren vor. „Solange nicht konsequent alle Möglichkeiten und notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der inklusiven Bildung getroffen sind, bleibt das Elternwahlrecht eine Farce“.

MLL bezweifelt außerdem die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes. Hier fließen finanzielle Ressourcen in das Förderschulsystem, das in der inklusiven Bildung sinnvoll eingesetzt werden könne. Der konsequente Ausbau von Beratungsstrukturen, Investitionen in zielgerichtete Fortbildungen, Schulentwicklung und weiterer Ausbau der multiprofessionellen Teams  (auch in der frühkindlichen Bildung) sei angesagt. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit wären solch umfassende Investitionen in die inklusive Bildung ein Zugewinn für alle Kinder und Jugendliche.

Insgesamt bewertet MLL diese Verordnung als „gefährlichen Umweg“. Sonderstrukturen werden weiterhin verfestigt und die Umsetzung einer allen Kindern und Jugendlichen zugutekommenden „qualitativ hochwertigen Bildung im Regelsystem“, wie sie die UN-BRK verlangt, wird verlangsamt, wenn nicht sogar verhindert.