Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen von CDU-PolitikerInnen und dem SLLV stellt die Geschäftsführerin von MLL (Miteinander Leben Lernen), Ilse Blug, die Frage, was die beiden Gruppen dazu bewegt, zum jetzigen Zeitpunkt die Daseinsberechtigung von Förderschulen öffentlich begründen zu wollen.
Sollte dies im Zusammenhang damit stehen, dass das Thema der Inklusion inzwischen breiter diskutiert wird und das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft angekommen ist?
Fest steht, dass im Frühjahr diesen Jahres der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutliche Kritik an der Umsetzung der UN-Behindertenrechts-konvention in Deutschland geübt hat. Die Ausschussmitglieder stellten fest, dass es nach wie vor in Deutschland üblich ist, behinderte Menschen auszugrenzen. Das Festhalten an den Doppelstrukturen – u.a. im Bildungsbereich – würde eindeutig gegen die Konvention verstoßen.
Dass die Rahmenbedingungen für inklusive Bildung nicht zufriedenstellend sind, Ressourcen für zusätzliches Personal zur Schaffung multiprofessioneller Teams nicht ausreichen, Zeit für Schulentwicklung kaum vorhanden ist – all dies ist nach Ansicht von MLL zu kritisieren. Um dies zu ändern, ist es allerdings notwendig, die Kompetenzen und Ressourcen, die im Förderschulsystem vorhanden sind, schrittweise ins Regelsystem zu verlagern. Eine gleichwertige Ausstattung beider Systeme ist nicht finanzierbar, und Teilhabe bedeutet für Kinder, mitten in der Gesellschaft aufzuwachsen und zu lernen.